25. April 2024 | 15:28

„Ich möchte dazugehören – so richtig…“

Eintritt / Aufnahme / Wiederaufnahme / Umgemeindung

Zunächst einmal:
Bei uns sind alle Personen unabhängig davon willkommen, ob Sie Mitglied unserer Gemeinde sind oder nicht.
Wir freuen uns aber sehr, wenn Sie sich dazu entschließen, Teil unserer Gemeinde als Mitglied zu sein.

Nur mit Mitgliedern, die offiziell zu unserer Gemeinde gehören, ist es uns möglich, unsere Angebote aufrecht zu erhalten- seien dies Angebote im Bereich der Seelsorge, Gottesdienste in Präsenz und Online, Krabbelgottesdienste, musikalische Angebote, Seniorentage, Jugendfreizeiten, diese Homepage, unsere Präsenz in den sozialen Medien, Bibelkreise, Unterstützung unserer Gemeindemitglieder, der Einsatz im Bereich LGBTQ+, die Unterstützung in den Bereichen Integration, Flucht und Inklusion, gemütliches Zusammensein und Vieles mehr.
Nur als Mitglied ist es Ihnen möglich, nachhaltig und aktiv auf die Gestaltung unserer Angebote Einfluss zu nehmen.


Die Gründe für die Überlegung, unserer Gemeinde beizutreten, werden so unterschiedlich sein, wie wir Menschen unterschiedlich sind.
Besonders in der evangelisch-reformierten Kirche wird Wert auf den „Aufbau von unten“ gelegt. Als Gemeindemitglied haben Sie in besonderer Tiefe ein demokratisches Mitbestimmungsrecht und damit auch eine Verantwortung für die Entwicklung unserer Gemeinde. Die Verwirklichung von Wünschen und Sehnsüchten können Sie durch eine Mitgliedschaft hier in besonderer Weise beeinflussen. Gestalten Sie unsere Gemeinde mit und bestimmen Sie durch Wahlen und Abstimmungen die Geschicke der Kirchengemeinde mit.

Wir freuen uns über Ihre Überlegung zu einem Eintritt und sagen bereits jetzt – herzlich willkommen! – treten Sie gerne in Kontakt mit uns.
Kommen Sie in unsere Gottesdienste oder zu einer Veranstaltung, wenn Sie uns kennen lernen möchten.
Sprechen Sie unsere Pfarrerin und Presybyteriumsmitglieder an – wir freuen uns über ein gutes und offenes Gespräch.


Und wie geht das nun genau mit dem Eintritt?
Sprechen Sie einfach unsere Pfarrerin an- persönlich, telefonisch, per Mail oder über die sozialen Medien.
In einem Gespräch können wir dann auch klären, ob es sich bei Ihnen um eine Aufnahme, Wiederaufnahme oder um den Wunsch einer Umgemeindung handelt.
Manchmal ist auch lediglich eine Korrektur in den Unterlagen der Stadt oder des Landkreises erforderlich. Sie gehörten beispielsweise vor Ihrem Umzug einer reformierten Gemeinde an und erhielten seit Ihrem Umzug keine Nachricht von uns (beispielsweise in Form des Gemeindebriefes)? Dann könnten Sie ggf. versehentlich einer der in Bayern häufiger vertretenen evangelisch-lutherischen Gemeinden zugeordnet worden sein. Auch für diesen Fall: sprechen Sie uns einfach an.
Wenn Sie zuvor einer evangelisch unierten Gemeinde angehörten (beispielsweise in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz), können Sie sich in Bayern entscheiden, ob Sie einer lutherischen oder einer reformierten Gemeinde angehören möchten. Kreuzen Sie bei der Meldebehörde lediglich das Steuerkürzel ev. an, werden Sie der evangelisch-lutherischen Kirche zugeordnet. Geben Sie hingegen das Steuerkürzel rf. an, sollten Sie der evangelisch-reformierten Kirche zugeordnet werden.

Sie sehen: leichter durch den Urwald der Möglichkeiten geht es mit einem persönlichen Gespräch.


Und was kostet mich das?
Der Eintritt an sich ist kostenlos. Allerdings werden Kirchensteuern erhoben. Dabei wird jedoch Ihre individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Die Höhe der Kirchensteuer ist von der Höhe Ihrer konkreten Lohn- und Einkommenssteuer abhängig. Hiervon werden in Bayern 8% als Kirchensteuer erhoben. Anders als bei der evangelisch-lutherischen Kirche wird in der evangelisch-reformierten Kirche in Bayern kein Ortskirchgeld erhoben.

Wir freuen uns auf Sie und das Gespräch mit Ihnen!


Weitere Informationen der evangelisch-reformierten Kirche: https://www.reformiert.de/kircheneintritt.html

Grundlage im Kirchenrecht: § 8 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche